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Gemäß Pflegeversicherungsgesetz entsprechen
die Leistungen der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung
den gesetzlich festgelegten Leistungen. Die Pflegeleistungen
werden in Form von Kostenerstattung oder Pflegegeld
erbracht und für die Häusliche Pflege, Teilstationäre
Pflege, Stationäre Pflege sowie die Kurzzeitpflege
gewährt.
Je nach Einstufung in eine der drei Pflegestufen richtet
sich auch die Höhe der Leistungen. |