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Die Pflegebedürftigkeit bei bestimmten Verrichtungen
des täglichen Lebens wird in drei Pflegestufen
unterteilt:
- Pflegestufe I : Als erheblich pflegebedürftig
gilt, wer bei der Körperpflege,
Ernährung oder Mobilität täglich mindestens
einmal Hilfe
braucht, sowie mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Pflegestufe II : Als schwerpflegebedürftig gilt,
wer bei der Körperpflege,
Ernährung und Mobilität täglich mindestens
dreimal zu verschiedenen
Tageszeiten Hilfe braucht, sowie mehrmals in der Woche bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung.
- Pflegestufe III: Als schwerstpflegebedürftig
gilt, wer bei der Körperpflege,
Ernährung und Mobilität täglich rund
um die Uhr, auch in
der Nacht, Hilfe braucht, sowie mehrmals in der Woche
bei der hauswirtschaftlichen
Versorgung.
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