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Wenn eine Versicherungspflicht Kraft Gesetzes oder
auf Antrag besteht, müssen Beiträge entrichtet
werden. Diese werden als Pflichtbeiträge bezeichnet.
Während bei abhängig Beschäftigten der
Beitragsanteil des Arbeitnehmers vom Lohn bzw. Gehalt
einbehalten und an die Einzugsstelle abgeführt
wird, müssen versicherungspflichtige Selbstständige
ihren Pflichtbeitrag allein zahlen. |