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Alle Arbeitnehmer deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze
liegt, sind krankenversicherungspflichtig.
Pflichtversichert sind außerdem:
- Auszubildende
- Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Künstler sowie Publizisten
- Landwirte
- Studenten bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum Abschluss
des 14. Semesters
- Rehabilitanten und Behinderte
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