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Neben pflichtversicherte Arbeiter und Angestellte,
die abhängig beschäftigt sind, besteht auch
für bestimmte Gruppen von Selbstständigen
eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Nach allgemeiner Auffassung bedürfen diese trotz
Selbstständigkeit die soziale Absicherung durch
die Rentenversicherung. Zu den pflichtversicherten
Selbstständigen gehören z.B. Handwerker die
in der Handwerkerrolle eingetragen sind , Publizisten,
Künstler, Lehrer sowie Erzieher. |