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Die generelle Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge
wird durch das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt.
Sichergestellt wird mit diesem Gesetz, dass jeder Geschädigte
im Rahmen der Leistungspflicht des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers
bei Einhaltung aller rechtlichen Grundsätze entschädigt
wird. Durch das Pflichtversicherungsgesetz werden auch
die Mindestversicherungssummen für die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
in Deutschland bestimmt.
Eine Besonderheit unter den Haftpflichtversicherungen
stellt ein gesetzlicher Direktanspruch dar, der für
einen Geschädigten gegenüber der Haftpflichtversicherung
des Schädigers besteht.
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