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Das Darlehen das der Versicherungsnehmer von der
Versicherung als Vorauszahlung auf die abgeschlossene
Lebensversicherung erhält, wird als Policendarlehen
bezeichnet. Dabei läuft die Lebensversicherung
normal weiter und es müssen laufende Beiträge
gezahlt werden. Für das Policendarlehen werden
nur Zinsen aber keine Tilgung verlangt. Allerdings
wird bei Auszahlung der Lebensversicherung das Policendarlehen
durch die Versicherungssumme getilgt. Sollte der Versicherte
die Auszahlung nicht mehr erleben, so erfolgt die Tilgung
mit der Todesfallsumme. |