|
Durch eine Prämienanpassungsklausel besteht
gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen
in einigen Sparten die Möglichkeit, während
der Vertragsdauer die Prämien und Selbstbehalte
bei Tarifänderung anzupassen. In diesem Fall hat
der Versicherte ein Kündigungsrecht. |