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Die Prämienbefreiung besagt, dass der Versicherungsnehmer
bei bestimmten Ereignissen, wie beispielsweise bei
Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder dem Ableben
einer mitversicherten Person von der Prämienzahlungsverpflichtung
befreit ist. Die versicherten Vertragsleistungen bleiben
trotzdem aufrecht. Diese Regelung gewährleistet,
dass das Versorgungsziel erreicht wird und die Hinterbliebenen
geschützt sind. |