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Eine Prämienrückgewähr ist die Rückerstattung
von Prämienteilen bei Leistungsfreiheit, wie beispielsweise
in der privaten Krankenversicherung oder bei einigen
Unfallversicherungen. Bei einer Rentenversicherung
kann die Prämienrückgewähr bei Ableben
der versicherten Person vereinbart werden, wobei die
einbezahlten Prämien dann an die Hinterbliebenen
rückgewährt werden. |