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Jeder Arbeitnehmer und Angestellte deren Einkommen
über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann
sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Unabhängig von der Einkommenshöhe sind Beamte,
Freiberufler und Selbstständige von der Krankenversicherungspflicht
befreit und können somit frei zwischen einer PKV
und einer gesetzlichen Krankenversicherung wählen.
Für freiberuflich tätige Künstler und
Journalisten gilt das allerdings nicht.
Die Private Krankenversicherung errechnet im Gegensatz
zur Gesetzlichen Krankenversicherung die Versicherungsprämien
nach dem zu versicherten Risiko. Dabei fließen
Faktoren wie das Geschlecht und das Alter des Versicherungsnehmers,
sowie deren Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung
in die Berechnung ein. |