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Eine Privathaftpflichtversicherung schützt
den Versicherungsnehmer und all die im Vertrag mitversicherten
Personen gegen drohende Haftpflichtansprüche aus
dem täglichen Leben. Den Versicherten können
solche Ansprüche z.B. als Radfahrer, Fußgänger,
Bauherr, Mieter, Vermieter und vielem mehr entstehen.
Dabei übernimmt die Privathaftpflichtversicherung
folgende Aufgaben:
- die Prüfung des Anspruchs auf Schadenersatz
- bei begründeten Anspruch die Zahlung des Schadenersatz
- die Abwehrung unbegründeter Schadenersatzansprüche
und bei einem
Rechtsstreit die Prozessführung und Kostentragung. |