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Eine Progression kann im Regelfall bei Abschluss
einer Unfallversicherung vereinbart werden. Diese liegt
zwischen 300 und 500 Prozent und hat die Bedeutung,
dass die Höhe der Invaliditätsleistung je
nach der Schwere der Invalidität, die durch einen
Unfall entsteht, ansteigt. Die vereinbarte Progression
hat für den Versicherungsnehmer den Vorteil, dass
bei schweren Verletzungen und Einschränkungen
im alltäglichen Leben mehr Geld von der Versicherung
zur Verfügung steht und so teure Hilfsmittel besser
finanziert werden können.
Eine Progression beginnt gewöhnlich erst ab einer
Invalidität von mindestens 25 Prozent zu wirken.
Die Höhe der Beiträge zur Unfallversicherung
richten sich dabei nach der Höhe der vereinbarten
Progression. |