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  Qualifizierte Mahnung

Eine qualifizierte Mahnung eröffnet ein Mahnverfahren und wird vom Versicherer verschickt wenn keine Versicherungsbeiträge mehr gezahlt werden. Diese Mahnung ist gesetzlich geregelt in § 38 VVG und setzt dem Versicherungsnehmer eine Frist von mindestens zwei Wochen zur Begleichung der offenen Beiträge inklusive der angefallenen Zinsen. Wird die Frist überschritten, verliert der Versicherungsnehmer grundsätzlich den Versicherungsschutz und der Versicherer kann den Vertrag fristlos kündigen. Mit Zahlung der offenen Beiträge innerhalb eines Monats hat der Kunde die Möglichkeit den Vertrag wieder aufleben zu lassen.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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