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Die Steuer die direkt am Entstehen erhoben wird,
also quasi an der Quelle, wird Quellensteuer genannt.
Es gibt im Steuerrecht drei große Steuerarten,
bei denen die Quellensteuer einbehalten wird. Die Lohnsteuer
ist die wohl bekannteste, die auch die größte
Gruppe betrifft. Eine weitere Quellensteuer ist die
Kapitalertragssteuer bzw. die Zinsabschlagsteuer die
bei Einkunftsarten wie die Dividenden oder den Zinsen
von den Kapitalgesellschaften bzw. Kreditinstitute
abgeführt wird.
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