Home

Experte

Lexikon

Kontakt

Forum

Sitemap

Versicherungslexikon


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  

 Quadversicherung
 Qualifizierte Mahnung
 Qualifizierte Schickschuld
 Quartalsbericht
 Quellensteuer
 Quotentarif

  Quellensteuer

Die Steuer die direkt am Entstehen erhoben wird, also quasi an der Quelle, wird Quellensteuer genannt.
Es gibt im Steuerrecht drei große Steuerarten, bei denen die Quellensteuer einbehalten wird. Die Lohnsteuer ist die wohl bekannteste, die auch die größte Gruppe betrifft. Eine weitere Quellensteuer ist die Kapitalertragssteuer bzw. die Zinsabschlagsteuer die bei Einkunftsarten wie die Dividenden oder den Zinsen von den Kapitalgesellschaften bzw. Kreditinstitute abgeführt wird.

  Werbeanzeigen

Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

AUTOVERSICHERUNG

KFZ Versicherungsrechner

KRANKENVERSICHERUNG

Ges. Krankenversicherung

Priv. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

ALTERSVORSORGE

Priv. Rentenversicherung

Altersvorsorge

Riester Rechner

Rürup Rente

Kapitallebensversicherung

RISIKOVORSORGE

Berufsunfähigkeit

Unfallversicherung

Risikolebensversicherung

HEIM | RECHT | PFLICHT

Privathaftpflicht

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung

Haus & Grund Haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

Gewerbeversicherung

SERVICE

Versicherungsnews

Umfrage

Partnerprogramm

VERSICHERUNGSRECHNER

Bookmark

Webseite empfehlen

AGB

Impressum