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  Quotentarif

Der Quotentarif sieht in der Krankenversicherung ein Selbstbeteiligung in prozentualer Form vor. Je nach vereinbarter Quote, beispielweise 30 oder 50 Prozent, werden die versicherten Kosten in restlicher Höhe erstattet. Zugeschnitten ist der Quotentarif besonders auf die Bedürfnisse der beihilfeberechtigten Personen. Zu diesen zählen z.B. Beamte.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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