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Neben einem Jahresbeitrag können die Beiträge
aufgrund besonderer Vereinbarung auch in Raten, wie
beispielsweise viertel- oder halbjährlich, gezahlt
werden. Allerdings wird dabei ein Ratenzuschlag erhoben,
um die erhöhte Verwaltungsarbeit sowie die entgangenen
Zinsgewinne wieder auszugleichen. |