|
Der Rechnungszins, auch als Garantiezins genannt,
ist ein vom Versicherer garantierter Zins für
kapitalbildende Lebens- und private Rentenversicherungen.
Dieser ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert
und wird auf die eingezahlten Prämien abzüglich
der Kosten angerechnet. Abhängig ist die Höhe
des Rechnungszinses davon, wann ein Versicherungsvertrag
unterschrieben wurde.
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen
(BAV) legt diesen verbindlich fest. Für Verträge
die vor 1995 abgeschlossen wurden beträgt der
Rechnungszins 3,5 Prozent, für Vertragsabschlüsse
zwischen 1995 und Juni 2000 4 Prozent, für Vertragsabschlüsse
zwischen Juli 2000 und Dezember 2003 3,25 Prozent,
für Vertragsabschlüsse ab Januar 2004 2,75
Prozent, sowie für Vertragsabschlüsse ab
Januar 2007 2,25 Prozent. |