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Die Rechtsanwaltskosten bestehen aus den Gebühren
und den Auslagen des Rechtsanwalts (RA), deren Höhe
sich aus der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
ergibt. Nach der Höhe des Streitwertes richten
sich die Gebühren, die auch bei Beratungen erhoben
werden. Bei Straf- und Sozialgerichtssachen gibt es
Rahmengebühren, für die als Bemessungsgrundlage
Kriterien wie beispielsweise die Bedeutung der Angelegenheit,
der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit
sowie die finanziellen Verhältnisse des Versicherten
herangezogen werden.
Die Auslagen des Rechtsanwalts bestehen aus den Postgebühren,
den Kopierkosten, der Mehrwertsteuer und den Reisekosten
einschließlich der Tage- und Abwesenheitsgeldern.
Eine Rechtsschutzversicherung trägt grundsätzlich
nur die Kosten eines mit der Interessenwahrnehmung
beauftragten Rechtsanwaltes. |