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Rabatte
Ratenzuschlag
Raub
Rechnungszins
Rechtsanwaltskosten
Rechtsfähigkeit
Rechtsgutverletzung
Rechtsschutzfall
Rechtsschutzversicherung
Regelaltersrente
Regelbeitrag
Regelleistungen
Regionalklassen
Rehabilitation
Rendite
Rentenabschlag
Rentenartfaktor
Rentenauskunft
Rentenbescheid
Rentenfonds
Rentenformel
Rentengarantiezeit
Rentenversicherung
Rentenwert
Reparaturkosten
Repräsentant
Restkostenversicherung
Restschuldversicherung
Restwert
Risikoanteil, Risikobeitrag
Risikoausschluss
Risikoklassen
Risiko-Lebensversicherung
Risikoprüfung
Risikozuschlag
Rooming in
Rückdatierung
Rückkauf
Rückkaufswert
Rücklagen
Rückstellungen
Rückstufung
Rücktransport
Rücktritt |
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Rechtsgutverletzung |
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Im Grunde ist jeder Versicherungsschaden eine Rechtsgutverletzung.
Rechtsgüter werden im Paragrafen 823 Abs.1 des
Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) benannt und es
handelt sich dabei um das Leben, den Körper oder
die Gesundheit einer natürlichen Person. Außerdem
gehören zu den Rechtsgütern die Freiheit
und das Eigentum sowie sonstige Rechte wie beispielweise
das Namensrecht oder das Urheberrecht.
Der Verursacher einer Rechtsgutverletzung muss grundsätzlich
auch für den entstandenen Schaden aufkommen. |
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