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Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob
ein versicherter Rechtsschutzfall vorliegt. Dieser
ist somit abhängig davon, ob überhaupt ein
Versicherungsfall vorliegt und ob dieser auch in den
versicherten Zeitraum fällt. Ein tatsächlicher
oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten
oder Rechtsvorschriften durch den Versicherungsnehmer
oder einer anderen Person, löst grundsätzlich
den Rechtsschutzfall aus.
Es gelten im übrigen folgende Besonderheiten:
- die angedrohte Kündigung des Arbeitsverhältnisses
im Arbeits- Rechtsschutz
- ein dem Anspruch zugrunde liegendes Schadenereignis

(Folgeereignis)
für den Schadenersatz-Rechtsschutz
- das Datum des strittigen Steuerbescheids für
den Steuer- Rechtsschutz
vor Gerichten
- das Ereignis, dass die Änderung der Rechtslage
des Versicherungsnehmers
oder einer mitversicherten Person zur Folge hat im Beratungs-Rechtsschutz für
Familien- und Erbrecht
- das erste Anschreiben der Behörde (z.B. Rentenanstalt)
im Zusammenhang
mit Auseinandersetzungen bezüglich der Scheinselbstständigkeit beim
Sozialgerichts- Rechtsschutz
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