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  Rechtsschutzfall

Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, ob ein versicherter Rechtsschutzfall vorliegt. Dieser ist somit abhängig davon, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt und ob dieser auch in den versicherten Zeitraum fällt. Ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften durch den Versicherungsnehmer oder einer anderen Person, löst grundsätzlich den Rechtsschutzfall aus.
Es gelten im übrigen folgende Besonderheiten:
- die angedrohte Kündigung des Arbeitsverhältnisses im Arbeits-Rechtsschutz
- ein dem Anspruch zugrunde liegendes Schadenereignis
(Folgeereignis) für den Schadenersatz-Rechtsschutz
- das Datum des strittigen Steuerbescheids für den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- das Ereignis, dass die Änderung der Rechtslage des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zur Folge hat im Beratungs-Rechtsschutz für Familien- und Erbrecht
- das erste Anschreiben der Behörde (z.B. Rentenanstalt) im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen bezüglich der Scheinselbstständigkeit beim Sozialgerichts- Rechtsschutz

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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