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Die Rechtsschutzversicherung nimmt nach Eintritt
eines Versicherungsfalles die rechtlichen Interessen
des Versicherungsnehmers wahr und garantiert die Übernahme
der entstandenen Kosten in praktisch allen Lebensbereichen.
Der Versicherungsumfang richtet sich dabei nach den
Vereinbarungen, die der Versicherungsnehmer im Rechtsschutz-Vertrag
getroffen hat.
Da die Rechtsschutzversicherung jedem Bürger die
Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen ohne Rücksicht
auf das hiermit verbundene Kostenrisiko ermöglicht,
erfüllt sie damit auch eine soziale Funktion. |