|
Rentenabschläge sind Minderungen in der Rentenhöhe
die sich ergeben, wenn Altersrenten nach der Anhebung
der Altersgrenze vorzeitig in Anspruch genommen werden.
So ergibt sich für jeden Monat, den die Altersrente
früher bezogen wird, ein Rentenabschlag von 0,3
Prozent und bei einem um maximal fünf Jahre vorgezogenen
Rentenanspruch ganze 18 Prozent Minderung. Durch besondere
Beitragszahlungen kann diese Minderung allerdings ausgeglichen
werden. Des weiteren kann es ebenfalls zu Abschlägen
bei Renten wegen Erwerbsminderung oder wegen Todes
von bis zu 10,8 Prozent kommen, wenn bereits vor dem
63. Lebensjahr der Rentenfall eintritt. Die Rentenabschläge
werden dabei über den in der Rentenformel integrierten
Zugangsfaktor gesteuert. |