|
Rabatte
Ratenzuschlag
Raub
Rechnungszins
Rechtsanwaltskosten
Rechtsfähigkeit
Rechtsgutverletzung
Rechtsschutzfall
Rechtsschutzversicherung
Regelaltersrente
Regelbeitrag
Regelleistungen
Regionalklassen
Rehabilitation
Rendite
Rentenabschlag
Rentenartfaktor
Rentenauskunft
Rentenbescheid
Rentenfonds
Rentenformel
Rentengarantiezeit
Rentenversicherung
Rentenwert
Reparaturkosten
Repräsentant
Restkostenversicherung
Restschuldversicherung
Restwert
Risikoanteil, Risikobeitrag
Risikoausschluss
Risikoklassen
Risiko-Lebensversicherung
Risikoprüfung
Risikozuschlag
Rooming in
Rückdatierung
Rückkauf
Rückkaufswert
Rücklagen
Rückstellungen
Rückstufung
Rücktransport
Rücktritt |
|
|

|
|
Rentenauskunft |
|

|
|
Versicherte erhalten nach Vollendung des 54. Lebensjahres
alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Allerdings kann
diese auf Antrag auch schon früher erfolgen. Da
eine Rentenauskunft nur bei einem vollständigen
Versicherungskonto angebracht ist, findet vor der Erteilung
einer Rentenauskunft immer eine Kostenklärung
statt.
Eine Rentenauskunft enthält dabei:
- allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen
und versicherungsrechtlichen
Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
- eine ausführliche Rentenberechnung
- einen Versicherungsverlauf mit allen beim Rentenversicherungsträger gespeicherten
rechtserheblichen Daten
- die Höhen der zu erwartenden Regelaltersrente,
einer vollen Erwerbsminderungsrente
und einer Witwen- bzw. Witwerrente.
Eine Rentenauskunft wird immer auf Grundlage des geltenden
Rechts erteilt, ist jedoch nicht rechtsverbindlich. |
|

|
|
Werbeanzeigen |
|
|
|
|
|