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  Rentenauskunft

Versicherte erhalten nach Vollendung des 54. Lebensjahres alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Allerdings kann diese auf Antrag auch schon früher erfolgen. Da eine Rentenauskunft nur bei einem vollständigen Versicherungskonto angebracht ist, findet vor der Erteilung einer Rentenauskunft immer eine Kostenklärung statt.
Eine Rentenauskunft enthält dabei:
- allgemeine Hinweise zur Erfüllung der persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
- eine ausführliche Rentenberechnung
- einen Versicherungsverlauf mit allen beim Rentenversicherungsträger gespeicherten rechtserheblichen Daten
- die Höhen der zu erwartenden Regelaltersrente, einer vollen Erwerbsminderungsrente und einer Witwen- bzw. Witwerrente.
Eine Rentenauskunft wird immer auf Grundlage des geltenden Rechts erteilt, ist jedoch nicht rechtsverbindlich.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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