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Der Zeitraum der Rentenzahlung wird als Rentengarantiezeit
bezeichnet. Diese Garantiezeit kann vertraglich vereinbart
werden und sichert somit auch die Zahlung der Rente
über den Tod des Versicherten hinaus.
Als übliche Rentengarantiezeiten gelten 5 oder
10 Jahre. Sollte die versicherte Person bereits nach
7 Jahren versterben, bekommen die Hinterbliebenen für
die restlichen 3 Jahre die vereinbarte Rente ausgezahlt.
Ist die vereinbarte Rentengarantiezeit allerdings abgelaufen,
dann besteht unter Umständen ein Anspruch auf
eine vereinbarte Witwen- bzw. Witwerrente. |