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Es gibt sowohl die Gesetzliche als auch die Private
Rentenversicherung.
Die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist ein Zweig
der deutschen Sozialversicherung und finanziert sich
aus den Beiträgen der Versicherten (Arbeitnehmeranteil,
Arbeitgeberanteil), aus Bundeszuschüssen sowie
aus den Beiträgen der Träger von Lohnersatzleistungen
( z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld I). Aufgabe
der GRV ist neben dem Ersatz ausgefallener Arbeitseinkommen
(Lebensstandardsicherung) auch die Erhaltung, Besserung
und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des
Versicherten durch Rehabilitation.
Die private Rentenversicherung hingegen dient als notwendige
Füllung der Versorgungslücke im Alter und
wird auch als ein Standbein des 3-Säulen-Modell
bezeichnet. Der am weit verbreiteste Vertreter der
privaten Altersvorsorge ist die Riester Rente. |