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Der Restwert einer Sache ist der verbleibende wirtschaftliche
Wert, beispielsweise eines versicherten Fahrzeugs nach
einem gravierenden Schadensfall. Dieser Restwert wird
dem Versicherungsnehmer dabei auf die Ersatzleistung
angerechnet und muss aus diesem Grund auch von einem
Sachverständigen ermittelt werden. |