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  Risikoausschuss

Ein Risikoausschuss bezeichnet einen Umstand, welcher ausdrücklich aus einem Versicherungsschutz herausgenommen wird. Sollte unter den ausgeschlossenen Risiken ein Schaden eintreten, so besteht kein Anspruch auf eine Versicherungsleistung.
Speziell bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um Wagnisse, welche ein Rechtsschutz-Risiko aufweisen das besonders hoch ist.
Risikoausschüsse werden unterschieden zwischen den allgemeinen und den besonderen Risikoausschlüssen. Allgemeine Risikoausschlüsse gelten für alle Versicherungsverträge gleich. Darunter fallen Ansprüche aus kriegerischen Handlungen, Streik, Enteignung, Nuklearschäden, Vorsatz oder Aufruhr.
Besondere Risikoausschlüsse werden entsprechend dem Versicherungsvertrag individuell festgelegt. Die Risikoausschlüsse gelten dabei für den gesamten Leistungsumfang des Vertrages. Bei einem Schaden muss immer der Versicherer den Nachweis erbringen, ob bei diesem ein Risikoausschluss zum Tragen kommt.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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