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Ein Risikoausschuss bezeichnet einen Umstand, welcher
ausdrücklich aus einem Versicherungsschutz herausgenommen
wird. Sollte unter den ausgeschlossenen Risiken ein
Schaden eintreten, so besteht kein Anspruch auf eine
Versicherungsleistung.
Speziell bei der Rechtsschutzversicherung handelt es
sich um Wagnisse, welche ein Rechtsschutz-Risiko aufweisen
das besonders hoch ist.
Risikoausschüsse werden unterschieden zwischen
den allgemeinen und den besonderen Risikoausschlüssen.
Allgemeine Risikoausschlüsse gelten für alle
Versicherungsverträge gleich. Darunter fallen
Ansprüche aus kriegerischen Handlungen, Streik,
Enteignung, Nuklearschäden, Vorsatz oder Aufruhr.
Besondere Risikoausschlüsse werden entsprechend
dem Versicherungsvertrag individuell festgelegt. Die
Risikoausschlüsse gelten dabei für den gesamten
Leistungsumfang des Vertrages. Bei einem Schaden muss
immer der Versicherer den Nachweis erbringen, ob bei
diesem ein Risikoausschluss zum Tragen kommt.
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