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Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen,
wenn bei einem Antragssteller ein überdurchschnittlich
hohes Gesundheitsrisiko zu erkennen ist. Durch diesen
Zuschlag , der in der Regel für die gesamte Vertragslaufzeit
vereinbart wird, soll das erhöhte Risiko ausgeglichen
werden. Es besteht allerdings die Möglichkeit
einen zeitlich befristeten Risikozuschlag zu vereinbaren,
falls sich dieses Risiko mit der Zeit günstig
entwickelt bzw. ganz wegfallen könnte.
Neben dem Gesundheitsrisiko sind beispielsweise auch
gefährliche Sportarten oder berufliche Tätigkeiten
mögliche Gründe für einen Risikozuschlag. |