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Rückdatierung |
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Zu einer Rückdatierung kann es sowohl bei der
Kfz-Versicherung als auch bei der Krankenversicherung
kommen.
Bei einer Kfz-Versicherung hat der Versicherungsnehmer
die Möglichkeit den Versicherungsbeginn zurückzudatieren,
um damit eine Rückstufung von beispielsweise Schadenfreiheitsklasse
½ in Schadenfreiheitsklasse 1 zu beschleunigen.
Dabei muss der Versicherungsvertrag mindesten sechs
Monate bestehen, damit dieser zum 1.1. in die nächsthöhere
Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden kann.
Bei einer Krankenversicherung kann die Rückdatierung
des technischen Versicherungsbeginns um zwei Monate
unter folgenden Voraussetzungen bzw. Konditionen erfolgen:
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung
bei Abschluss einer
Krankheitskosten- Vollversicherung im unmittelbaren
Anschluss an
die Vorversicherung
- bei einer Nachversicherung Neugeborener nach der
Geburt
- bei einer Mitversicherung von Adoptivkindern ab dem
Zeitpunkt der Adoption
Die Rückdatierung darf dabei höchstens einen
Zeitraum von zwei Monaten umfassen. Dadurch wird ein
lückenloser Versicherungsschutz möglich.
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