Home

Experte

Lexikon

Kontakt

Forum

Sitemap

Versicherungslexikon


A  B  C  D  E  F  G  H  I  J  K  L  M  N  O  P  Q  R  S  T  U  V  W  X  Y  Z  

 Rabatte
 Ratenzuschlag
 Raub
 Rechnungszins
 Rechtsanwaltskosten
 Rechtsfähigkeit
 Rechtsgutverletzung
 Rechtsschutzfall
 Rechtsschutzversicherung
 Regelaltersrente
 Regelbeitrag
 Regelleistungen
 Regionalklassen
 Rehabilitation
 Rendite
 Rentenabschlag
 Rentenartfaktor
 Rentenauskunft
 Rentenbescheid
 Rentenfonds
 Rentenformel
 Rentengarantiezeit
 Rentenversicherung
 Rentenwert
 Reparaturkosten
 Repräsentant
 Restkostenversicherung
 Restschuldversicherung
 Restwert
 Risikoanteil, Risikobeitrag
 Risikoausschluss
 Risikoklassen
 Risiko-Lebensversicherung
 Risikoprüfung
 Risikozuschlag
 Rooming in
 Rückdatierung
 Rückkauf
 Rückkaufswert
 Rücklagen
 Rückstellungen
 Rückstufung
 Rücktransport
 
Rücktritt

  Rückdatierung

Zu einer Rückdatierung kann es sowohl bei der Kfz-Versicherung als auch bei der Krankenversicherung kommen.
Bei einer Kfz-Versicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit den Versicherungsbeginn zurückzudatieren, um damit eine Rückstufung von beispielsweise Schadenfreiheitsklasse ½ in Schadenfreiheitsklasse 1 zu beschleunigen. Dabei muss der Versicherungsvertrag mindesten sechs Monate bestehen, damit dieser zum 1.1. in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden kann.
Bei einer Krankenversicherung kann die Rückdatierung des technischen Versicherungsbeginns um zwei Monate unter folgenden Voraussetzungen bzw. Konditionen erfolgen:
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung bei Abschluss einer Krankheitskosten- Vollversicherung im unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung
- bei einer Nachversicherung Neugeborener nach der Geburt
- bei einer Mitversicherung von Adoptivkindern ab dem Zeitpunkt der Adoption
Die Rückdatierung darf dabei höchstens einen Zeitraum von zwei Monaten umfassen. Dadurch wird ein lückenloser Versicherungsschutz möglich.

  Werbeanzeigen

Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

AUTOVERSICHERUNG

KFZ Versicherungsrechner

KRANKENVERSICHERUNG

Ges. Krankenversicherung

Priv. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

ALTERSVORSORGE

Priv. Rentenversicherung

Altersvorsorge

Riester Rechner

Rürup Rente

Kapitallebensversicherung

RISIKOVORSORGE

Berufsunfähigkeit

Unfallversicherung

Risikolebensversicherung

HEIM | RECHT | PFLICHT

Privathaftpflicht

Hausratversicherung

Wohngebäudeversicherung

Rechtsschutzversicherung

Haus & Grund Haftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Hundehaftpflicht

Pferdehaftpflicht

Gewerbeversicherung

SERVICE

Versicherungsnews

Umfrage

Partnerprogramm

VERSICHERUNGSRECHNER

Bookmark

Webseite empfehlen

AGB

Impressum