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Als Rückkaufswert wird der zu erstattende Betrag
bei der Kündigung einer Lebensversicherung bezeichnet.
In der Regel ist im ersten Jahr nach Vertragsabschluss
noch kein Rückkaufswert vorhanden, dieser steigt
danach jedoch von Jahr zu Jahr. Allerdings werden dem
Versicherungsnehmer, bei einer späteren Kündigung
nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet,
da der Versicherer das Todesfallrisiko trägt und
für die Vertragseinrichtung sowie die Vertragsverwaltung
Kosten entstehen.
Im Normalfall übersteigt die Rückvergütung
die Summe der gezahlten Beiträge erst gegen Ende
der Vertragslaufzeit. |