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Durch Rückstellungen sollen die Beiträge
der privaten Krankenversicherung dauerhaft konstant
gehalten werden. Der Aufbau von Rückstellungen
ist dabei für die meisten Tarife der PKV in Deutschland
gesetzlich vorgeschrieben und die Verwendung genau
geregelt.
Es gibt drei Arten von Rückstellungen die eine
private Kasse bildet:
- die Altersrückstellung, deren Höhe sich
aus der Tarifkalkulation ergibt
- die zusätzliche Altersrückstellung, die
aus Überzinsbeträgen gebildet wird
- die Rückstellung aufgrund des gesetzlichen Zuschlags,
die durch die private
Krankenkasse vom 21. bis zum 60. Lebensjahr erhoben
wird, um die
Beiträge ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. |