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Ein Teil der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung
wird nach dem Prinzip der Sachleistungen abgegolten.
Dabei handelt es sich beispielsweise um Behandlungen
und Medikamente, auf die der Versicherte durch seine
Mitgliedschaft einen Anspruch hat. Daneben gibt es
in der GKV aber auch Geldleistungen, wie das Krankengeld.
Keine Sachleistungen gibt es in der privaten Krankenversicherung,
denn hier gilt das Prinzip der Kostenerstattung. Dabei
wird die Rechnung, die der Versicherte beispielsweise
bei einem Arztbesuch erhält, von der Versicherung
nach dem Einreichen bezahlt. |