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Sachschäden stellen jede Beeinträchtigung
und nachteilige Veränderung der Substanz einer
Sache dar und das unabhängig davon, ob die Sache
noch im Gebrauch ist oder nicht. Dazu zählen Beschädigungen
oder Zerstörungen beispielsweise von Kleidung,
Hausrat, Haus, Baum, Fahrzeug oder Freizeitgeräte.
Die daraus eventuell entstehenden Folgeschäden
sind Ausfallschäden wie z.B. der Mietausfall bei
Gebäudebrand. |