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Jeder der für einen eingetretenen Schadenfall
haftet, ist nach den gesetzlichen Vorgaben zum Schadenersatz
verpflichtet. Wo früher noch ein Ausgleich von
gleichwertigen Sachen durch den so genannten Naturalersatz
möglich war, gilt heute der Grundsatz des Ausgleichs
von Schadenersatzansprüchen in Form von Geldleistungen.
Dabei muss der Schadenersatz in vollumfänglichen
Maß erfolgen, so das der Geschädigte am
Ende so dasteht als wäre das schädigende
Ereignis nicht eingetreten. |