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Jeder der durch das schuldhafte Verhalten eines
Anderen zu Schaden kommt, hat einen Anspruch auf Ersatz
des dadurch entstandenen Sach- und Personenschadens.
Zu dem unterliegen auch Ansprüche aus dem Bereich
der Vermögensschädigung den gleichen gesetzlichen
Vorgaben. Dabei gilt, wer einen Schadenersatzanspruch
hat, muss diesen selbst gegenüber dem Schadenverursacher
geltend machen. Außerdem müssen Schadenersatzansprüche
rechtlich begründet sein und der Höhe nach
nachgewiesen werden. |