|
Für eine Kfz-Versicherung gilt jedes unfallfrei
gefahrene Kalenderjahr als schadenfreies Kalenderjahr,
wenn die Versicherung für das versicherte Fahrzeug
keinen Leistungen erbringen bzw. keine Rückstellungen
bilden musste. Die Einordnung in eine bestimmte Schadenfreiheitsklasse
ist dabei von der Anzahl der tatsächlich unfallfrei
gefahrenen Kalenderjahre abhängig. Je mehr schadenfreie
Jahre, je höher ist auch die Schadenfreiheitsklasse.
Da die Anzahl der schadenfreien Jahre ein subjektives
Gefahrenmerkmal für die Tarifierung in der Kraftfahrzeughaftpflicht-
bzw. Fahrzeugvollversicherung darstellt, was sich in
den Schadenfreiheitsklassen mit dem jeweilig festgelegten
Schadenfreiheitsrabatt in Prozent ausdrückt, bedeutet
eine höhere Schadenfreiheitsklasse einen günstigeren
Versicherungsbeitrag. |