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Für eine schnelle Schadenregulierung muss unmittelbar
nach Eintritt des Schadens eine vollständige Schadenmeldung
erfolgen. Neben der Schadenmeldung umfasst die Schadenregulierung
zudem alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem
Versicherungsnehmer und dem Versicherungsunternehmen.
Hierbei kann neben den grundliegenden Verständigungen
auch ein mögliches Gutachten durch den Versicherer
angefordert werden.
Eine Regulierung des Schadens endet mit den abgeschlossenen
Reparaturen, die infolge des Versicherungsfalls nötig
waren. Diesem Bereich wird zudem auch die Bestätigung
der Kostenübernahme zugeordnet. |