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Kommt es zu einem Haftpflichtschaden, muss der Versicherungsnehmer
diesen umgehend der Versicherung melden. Dabei hat
der Versicherungsnehmer jedoch die Möglichkeit
den Haftpflichtschaden zurückzukaufen, was bedeutet
diesen nachträglich selbst zu bezahlen. Allerdings
ist ein Rückkauf nur innerhalb von sechs Monaten
möglich. Je nach Schadenshöhe sollte der
Versicherungsnehmer entscheiden, ob er die Möglichkeit
eines Rückkaufs auch in Anspruch nimmt.
Da aber bereits kleinere Schäden zu einer Rückstufung
in der Schadenfreiheitsklasse führen kann, sollten
der Erfahrung nach Schäden unter 1.000 Euro lieber
selbst gezahlt werden. Das ist sinnvoll, denn ehe man
wieder zur alten Einstufung zurückkehrt, wurde
in der Regel mehr gezahlt, als die eigentliche Schadenshöhe. |