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Das Ereignis, das zu einem Schaden führt, wird
als Schadensfall bezeichnet. Dabei wird nach Art des
Schadens kategorisiert:

- Personenschaden: Dabei erleidet eine natürliche
Person eine Verletzung,
Vergiftung oder den Tod.
- Sachschaden: Dabei erleidet eine Sache einen
Schaden, beispielsweise
durch Unfall, Überschwemmung oder Explosion.
- Vermögensschaden: Dabei besteht der Schaden
aus einer Vermögensminderung,
wie beispielsweise die Zerstörung oder Beschädigung eines wertvollen
Gemäldes.

Tritt ein besonders schadensträchtiger Schadensfall
ein, so spricht man von einem großen Schadenereignis
bzw. von einer Großschadenslage. Dies ist beispielsweise
der Fall bei Erdbeben, Flugzeugabstürzen, Explosionen,
Großfeuer, Terroranschlägen oder großflächigen
Überschwemmungen.
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