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  Schadensfall

Das Ereignis, das zu einem Schaden führt, wird als Schadensfall bezeichnet. Dabei wird nach Art des Schadens kategorisiert:

- Personenschaden: Dabei erleidet eine natürliche Person eine Verletzung, Vergiftung oder den Tod.
- Sachschaden: Dabei erleidet eine Sache einen Schaden, beispielsweise durch Unfall, Überschwemmung oder Explosion.
- Vermögensschaden: Dabei besteht der Schaden aus einer Vermögensminderung, wie beispielsweise die Zerstörung oder Beschädigung eines wertvollen Gemäldes.

Tritt ein besonders schadensträchtiger Schadensfall ein, so spricht man von einem großen Schadenereignis bzw. von einer Großschadenslage. Dies ist beispielsweise der Fall bei Erdbeben, Flugzeugabstürzen, Explosionen, Großfeuer, Terroranschlägen oder großflächigen Überschwemmungen.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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