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Der Schlussgewinnanteil ist der Überschussanteil,
der im Erlebensfall bei der Lebens- oder Rentenversicherung
zum Ende der Vertragslaufzeit fällig wird. Zudem
wird dieser Schlussgewinnanteil fällig bei Eintritt
des Versicherungsfalles sowie beim Rückkauf im
Rahmen der flexiblen Altersgrenze, dann allerdings
in entsprechend verringerter Höhe.
Durch den Schlussgewinnanteil erhöht sich in der
Rentenversicherung das vorhandene Kapital und damit
die Rente.
Bezeichnet wird dieser auch als Schlussanteil, Schlussdividende
oder als Schlussgewinn. |