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Aus den Betriebsmitteln und den Rücklagen setzt
sich die Schwankungsreserve zusammen. Kurzfristig verfügbare
Betriebsmittel benötigen die Träger der Rentenversicherung
zur Bestreitung ihrer laufenden Ausgaben sowie zum
Ausgleich von Einnahme- und Ausgabeschwankungen. Zudem
müssen sie Rücklagen bilden, für den
Fall, dass die Einnahme- und Ausgabeschwankungen durch
die Betriebsmittel nicht mehr ausgeglichen werden können. |