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Kommt es zu einem Schadenfall, dann trägt der
Versicherungsnehmer den Schaden bis zur vereinbarten
Selbstbeteiligung. Dabei gibt es Selbstbeteiligungen
als feste Euro-Beträge, als Prozentanteile der
Versicherungssumme oder der Entschädigungsgrenze
sowie als Prozentanteile des Schadens.
Durch die Selbstbeteiligung werden hohe Schadenregulierungskosten
bei Kleinst- und Bagatellschäden vermieden und
die Eigenverantwortung des Versicherungsnehmers gestärkt.
Zudem reduzieren sie die Anzahl von Schäden im
Fall eines Kumuls und erleichtern so die Schadenregulierung
bei einem Kumulereignis. Außerdem reduzieren
Selbstbeteiligungen beispielsweise in der Elementargefahrenversicherung
die Schadenvarianz über die Zeit und damit das
erforderliche Risikokapital. |