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  Selbstständige

Als Selbstständig gilt derjenige, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt. Dazu zählen auch geschäftsführende Gesellschafter sowie Vorstandsmitglieder von AG und Genossenschaft.
Es besteht für bestimmte Gruppen von Selbstständigen eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Einbezogen in diese Versicherungspflicht sind Selbstständige, die nach allgemeiner Auffassung trotz Selbstständigkeit einer sozialen Absicherung durch die Rentenversicherung bedürfen. Dagegen nicht pflichtversichert sind Selbstständige, die diesen Schutz nicht benötigen, weil sie Zugang zu einer Versorgungseinrichtung ihrer Berufsgruppe durch berufsständische Versorgungswerke haben.
Zu pflichtversicherte Selbstständige gehören beispielsweise Handwerker, die in der Handwerkerrolle eingetragen sind, Künstler, Publizisten, Lehrer und Erzieher.

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Wir sind immer daran interessiert, die Inhalte des Versicherungs- lexikons auf dem aktuellen Stand zu halten. Allerdings kann keine Garantie für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernommen werden.

Gerne nehmen wir auch Anmerkungen oder Ergänzungsvorschläge für unser Versicherungslexikon entgegen. Kontaktieren Sie uns bitte jederzeit unter dieser Emailadresse kontakt@versicherungsrechner.info Vielen Dank!


 

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