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Als Selbstständig gilt derjenige, der eine
gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt.
Dazu zählen auch geschäftsführende Gesellschafter
sowie Vorstandsmitglieder von AG und Genossenschaft.
Es besteht für bestimmte Gruppen von Selbstständigen
eine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Einbezogen in diese Versicherungspflicht sind Selbstständige,
die nach allgemeiner Auffassung trotz Selbstständigkeit
einer sozialen Absicherung durch die Rentenversicherung
bedürfen. Dagegen nicht pflichtversichert sind
Selbstständige, die diesen Schutz nicht benötigen,
weil sie Zugang zu einer Versorgungseinrichtung ihrer
Berufsgruppe durch berufsständische Versorgungswerke
haben.
Zu pflichtversicherte Selbstständige gehören
beispielsweise Handwerker, die in der Handwerkerrolle
eingetragen sind, Künstler, Publizisten, Lehrer
und Erzieher. |