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Bei der Hausratversicherung können bestimmte
Sicherungs- maßnahmen in der Wohnung einen Einfluss
auf den Beitrag haben, denn einige Versicherer gewähren
sogenannte Risikorabatte, wenn der Versicherungsnehmer
Maßnahmen ergreift, die das Schadensrisiko senken.
Zu diesen Sicherungsmaßnahmen zählen beispielsweise
Überwachungsanlagen oder Gitter vor den Fenstern.
Darüber hinaus muss eine Wohnung vor dem Verlassen
ausreichend gesichert werden. Dazu gehört das
Schließen aller Fenster und das Absperren der
Eingangstüren. Ist dies nicht der Fall und der
Versicherungsnehmer mehrere Stunden nicht anwesend,
kann ihm grobe Fahrlässigkeit und somit ein Eigenverschulden
vorgeworfen werden. Das kann dazu führen, dass
die Hausratversicherung für entstandene Schäden
nicht aufkommen muss. |