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Für das gesamte deutsche Sozialversicherungssystem
gilt das Solidaritätsprinzip. Es ist damit Basis
der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten-, Pflege-,
und Arbeitslosenversicherung. Dabei richten sich die
Leistungsansprüche der Sozialversicherungen beim
Solidaritätsprinzip nicht nach dem individuellen
Risiko des Versicherten, sondern nach dessen Bedürftigkeit.
Das Solidaritätsprinzip wird über die Sozialgerichtsbarkeit
geregelt. Hierbei sind alle abhängig Beschäftigten
gesetzlich Sozialversicherungspflichtig. Dagegen nicht
verpflichtet sind Beamte, Selbstständige, Vorstände
sowie Geschäftsführer. |