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Unter Sonderausgaben fallen grundsätzlich private
Aufwendungen, die daher weder den Werbungskosten noch
den Betriebsausgaben zuzurechnen sind.
Sonderausgaben sind notwendige Lebenshaltungskosten
und können aus sozial- und wirtschaftspolitischen
Gründen steuerlich vom Gesamtbetrag der Einkünfte
abgezogen werden, wodurch sich das zu versteuernde
Einkommen reduziert. Abhängig ist die individuelle
Steuerersparnis von der Höhe des Spitzensteuersatzes
des Steuerzahlers. Dabei gilt, je höher der Spitzensteuersatz,
umso größer ist auch die Steuerersparnis.
Zu den Sonderausgaben zählen beispielsweise die
Prämien zu Kranken-, Unfall-, Pflege-, Haftpflicht-
und Lebensversicherungen auf den Todes- und Erlebensfall.
Sie können als Teil der Vorsorgeaufwendungen das
zu versteuernde Einkommen mindern. |