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Es können die Beiträge zu bestimmten Versicherungen
im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben
werden, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen
mindert. Diese sind steuerlich absetzbar und zwar als
so genannter Sonderausgabenabzug. Allerdings gibt es
für diese steuerliche Regelung einen Höchstbetrag,
bis zu dem die Beiträge zu den Versicherungen
steuermindernd berücksichtigt werden können.
Durch diese steuerliche Begünstigung soll die
private Vorsorge sowie die vorgenommene Absicherung
für die Bürger finanziell erleichtert werden. |