|
Die Sozialversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung
und dient zur Absicherung von Krankheit, Arbeitsunfall,
Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit,
Mutterschaft, Alter und Tod.
Es gehören zur Sozialversicherung u.a. die Kranken-
und Pflegeversicherung, die Arbeitslosenversicherung
sowie die Rentenversicherung. Die Beiträge zu
diesen Versicherungszweigen werden als Sozialabgaben
je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber
aufgebracht und vom Arbeitgeber abgeführt.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind freiwillige Mitgliedschaften
möglich. |