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Die Spartentrennung ist eine gesetzliche Regelung
und besagt, das bestimmte Versicherungszweige nur in
rechtlich selbstständigen Unternehmen betreiben
werden dürfen.
In Deutschland betrifft die Spartentrennung im Einzelnen
die Bereiche Kranken-, Lebens-, Schaden- und Unfallversicherung.
Eine Kombinierung dieser Versicherungen ist durch die
deutsche Versicherungsaufsicht nicht erlaubt. Vermieden
werden soll damit, dass die Gewinne bzw. Verluste der
verschiedenen Sparten miteinander verrechnet werden.
Die Beiträge und Leistungen werden ausschließlich
für die jeweilige Sparte verwendet und die Quersubventionierung
für andere Versicherungsarten unterbunden. |